Finanzhilfen für Wasser- und Elektrizitätsversorgungen werden nur gewährt, wenn die Bauten und Anlagen sich im Berg-, Hügel- oder Sömmerungsgebiet befinden. Betrieben mit Spezialkulturen und landwirtschaftlichen Aussiedlungen werden die Finanzhilfen auch gewährt, wenn sie sich in der Talzone befinden.
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