913.1SVVFederal Council Ordinance01.01.2023Originalquelle
Zusätzlich zu den Kosten nach Artikel 10 sind folgende Kosten anrechenbar:
Untersuchungs- und Beratungskosten;
bei Investitionskrediten: die Gründungskosten, die Kosten für den Erwerb von Mobiliar und Hilfsmittel sowie die Lohnkosten für das erste Jahr der neuen Geschäftstätigkeit.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.