913.1SVVFederal Council Ordinance01.01.2023Originalquelle
Für Projekte, für die ein Vorbescheid nach Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe b vor Inkrafttreten der Änderungen vom 6. November 2024 abgegeben wurde, gelten während der Gültigkeit des Vorbescheids Anhang 5 Ziffer 5 und Anhang 7 nach bisherigem Recht.
Anhang 6 Ziffer 3.2.1 ist nicht anwendbar auf Feldroboter, die vor dem Inkrafttreten der Änderung vom 6. November 2024 angeschafft wurden.
Anhang 6 Ziffer 3.4.1 ist nicht anwendbar auf Traktoren, die vor dem Inkrafttreten der Änderung vom 6. November 2024 angeschafft wurden.
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