916.171DüVFederal Council Ordinance01.01.2024Originalquelle
Das BLW kann:
über Gesuche zur Bewilligung von Düngern entscheiden;
bestimmen, zu welcher PFC ein Dünger gehört;
Methoden für die Entnahme, Aufbereitung und Analyse von Proben sowie für die Berechnung und Auswertung der Ergebnisse erarbeiten und veröffentlichen;
die Stellen, welche Dünger untersuchen, anerkennen und beraten;
der Fachberatung nach Artikel 20 ChemRRV1Unterlagen über die Verwendung von Düngern zur Verfügung stellen;
Informationen über registrierte und bewilligte Dünger veröffentlichen.
Das BLW und die anerkannten Untersuchungsstellen nach Absatz 1 Buchstabe d können bei den Herstellern von Düngern, namentlich bei den Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen, sowie am Ort der Düngung jederzeit Proben nehmen.