Das BLW und das BAFU erfüllen die folgenden Aufgaben:
- Sie bestimmen, welche Massnahmen gegen das Auftreten und die Verbreitung besonders gefährlicher Schadorganismen zu treffen sind, und beaufsichtigen ihre Ausführung.
- Sie registrieren Betriebe und erteilen Betriebszulassungen.
- Sie setzen nach Anhören der für den Vollzug der Bestimmungen über das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut verantwortlichen Dienste und der betroffenen Berufsorganisationen die bei der Produktion von Saat- und Pflanzgut erforderlichen phytosanitären Massnahmen um.
- Sie informieren die Kantone und die Berufsorganisationen über das Auftreten besonders gefährlicher Schadorganismen, stellen entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung und bilden die Sachverständigen aus.
- Sie üben die Oberaufsicht über die Tätigkeiten der kantonalen Dienste und der im Rahmen dieser Verordnung beauftragten Stellen aus.