916.20PGesVFederal Council Ordinance01.01.2020Originalquelle
Das zuständige Bundesamt sorgt dafür, dass für Quarantäneorganismen, insbesondere für prioritäre Quarantäneorganismen, Notfallpläne zur Verfügung stehen.
Es erstellt die Notfallpläne nach Anhörung der zuständigen kantonalen Dienste.
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