916.20PGesVFederal Council Ordinance01.01.2020Originalquelle
Der EPSD gibt Waren, die in einer Quarantänestation oder einer geschlossenen Anlage aufbewahrt werden, frei, wenn er feststellt, dass sie frei sind von:
Quarantäneorganismen und potenziellen Quarantäneorganismen; oder
gegebenenfalls von Schadorganismen, für die Schutzgebiete ausgeschieden wurden.
Er kann den Transport von Waren, die von einem Quarantäneorganismus oder einem potenziellen Quarantäneorganismus befallen sind, von einer Quarantänestation oder geschlossenen Anlage in eine andere Quarantänestation oder geschlossene Anlage bewilligen.
Das WBF und das UVEK können weitere Vorschriften für die Freigabe von Waren aus Quarantänestationen und geschlossenen Anlagen festlegen.
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