Ein geregelter Nicht-Quarantäneorganismus ist ein besonders gefährlicher Schadorganismus:
- der in der Schweiz oder der EU verbreitet ist;
- der hauptsächlich durch spezifische zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen übertragen wird;
- dessen Auftreten auf den spezifischen zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen nicht hinnehmbare wirtschaftliche Folgen in Bezug auf die vorgesehene Verwendung dieser Pflanzen hat;
- für den durchführbare und wirksame Massnahmen zur Verfügung stehen, mit denen verhindert werden kann, dass er auf den spezifischen zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen auftritt; und
- der die Kriterien nach Anhang 1 Ziffer 3 erfüllt.