916.20PGesVFederal Council Ordinance01.01.2020Originalquelle
Der Umgang mit Quarantäneorganismen in all ihren Formen und Stadien ist ausserhalb geschlossener Systeme verboten.
Für den Umgang mit Quarantäneorganismen und potenziellen Quarantäneorganismen in geschlossenen Systemen gilt die Einschliessungsverordnung vom 9. Mai 20121.