916.20PGesVFederal Council Ordinance01.01.2020Originalquelle
Zugelassene Betriebe müssen über Systeme oder Verfahren zur Rückverfolgbarkeit der Waren verfügen, anhand derer sie den Standortwechsel von Waren innerhalb des Betriebsgeländes oder zwischen ihren Betriebsstätten nachvollziehen können.
Sie müssen die Informationen über den Standortwechsel dem EPSD auf Verlangen zur Verfügung stellen.
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