916.20PGesVFederal Council Ordinance01.01.2020Originalquelle
Zugelassene Betriebe müssen die Ware, für die ein Pflanzenpass ausgestellt werden soll, zu einem geeigneten Zeitpunkt und dem phytosanitären Risiko entsprechend untersuchen.
Sie können die Waren einzeln oder anhand repräsentativer Stichproben untersuchen.
Die Untersuchung muss mindestens visuell durchgeführt werden und auch das Verpackungsmaterial der Waren miteinbeziehen.
Die Ergebnisse der Untersuchung muss aufgezeichnet und mindestens während drei Jahren aufbewahrt werden.
Das WBF und das UVEK können Vorschriften betreffend die visuellen Untersuchungen, Probenahmen und Tests sowie die Häufigkeit und den Zeitpunkt der Untersuchungen festlegen.
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