916.20PGesVFederal Council Ordinance01.01.2020Originalquelle
Wird eine Handelseinheit in mehrere kleinere Handelseinheiten aufgeteilt, so muss der zugelassene Betrieb für jede dieser Handelseinheiten einen neuen Pflanzenpass ausstellen.
Er darf die neuen Pflanzenpässe nur ausstellen, wenn die Identität und Rückverfolgbarkeit der Handelseinheit gewährleistet ist und sie weiterhin die Voraussetzungen für den Pflanzenpass erfüllt.
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