916.20PGesVFederal Council Ordinance01.01.2020Originalquelle
Der Empfänger einer Ware muss den Pflanzenpass entfernen, wenn er feststellt, dass die erhaltene Ware eine der Voraussetzungen für den Pflanzenpass nicht erfüllt.
Er muss die Nichtkonformität dem EPSD und dem Betrieb, der den Pflanzenpass ausgestellt hat, melden.
Ist der Empfänger ein zugelassener Betrieb, so muss er den entfernten Pflanzenpass oder die Elemente nach Anhang 7 auf dem Pflanzenpass sowie die Begründung für die Entfernung mindestens drei Jahre lang aufbewahren.
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