916.20PGesVFederal Council Ordinance01.01.2020Originalquelle
Die Zulassung ist beim EPSD mit dem vorgesehenen Gesuchsformular zu beantragen.
Der EPSD erteilt dem Betrieb eine Zulassungsnummer.
Er erteilt eine Zulassung für die Behandlung oder für die Markierung von Holz sowie von Verpackungsmaterial und anderen Gegenständen aus Holz, wenn der Betrieb:
über die notwendigen Kenntnisse verfügt, um die Behandlung oder Markierung vorzunehmen; und
über geeignete Einrichtungen und Ausrüstungen verfügt, um die Behandlung oder Markierung vorzunehmen.
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