916.20PGesVFederal Council Ordinance01.01.2020Originalquelle
Der EPSD kontrolliert jährlich, ob der Betrieb die Voraussetzungen für die Zulassung für die Behandlung oder für die Markierung von Holz, Verpackungsmaterial und anderen Gegenständen aus Holz noch erfüllt.
Er kann die Kontrollfrequenz verringern, wenn er das vom Betrieb ausgehende phytosanitäre Risiko für gering hält.
Er kann die Kontrollfrequenz erhöhen, wenn er das vom Betrieb ausgehende phytosanitäre Risiko für hoch hält.
Die Kontrollen werden mittels Inspektionen oder Probenahmen und Tests vorgenommen.
Der EPSD widerruft die Zulassung oder knüpft ihre Beibehaltung an Auflagen, wenn der Betrieb:
die Voraussetzungen für die Zulassung für die Behandlung oder für die Markierung von Holz nicht mehr erfüllt;
seine Pflichten (Art. 95) nicht mehr erfüllt; oder
die vom EPSD angeordneten Massnahmen nicht ergreift.
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