916.20PGesVFederal Council Ordinance01.01.2020Originalquelle
Das WBF ist für besonders gefährliche Schadorganismen zuständig, die vorwiegend landwirtschaftliche Kulturpflanzen und den produzierenden Gartenbau gefährden.
Das UVEK ist für besonders gefährliche Schadorganismen zuständig, die vorwiegend Waldbäume und -sträucher gefährden.
Das WBF und das UVEK koordinieren ihre Bestrebungen für den Vollzug dieser Verordnung.
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