916.310TZVFederal Council Ordinance01.01.2026Originalquelle
Änderungen der Statuten oder Reglemente von Zuchtorganisationen und Zuchtunternehmen, die sich auf die Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen auswirken, müssen dem BLW vor der Einführung der Änderungen gemeldet werden.
Die Änderungen gelten als vom BLW genehmigt, wenn dieses innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Mitteilung keine Einwände geltend macht.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.