916.310TZVFederal Council Ordinance01.01.2026Originalquelle
Anerkannte Zuchtorganisationen und anerkannte Zuchtunternehmen mit Sitz in der Schweiz können ihr geografisches Gebiet auf Gesuch hin auf das Gebiet eines EU-Mitgliedstaats ausdehnen.
Das Gesuch ist beim BLW einzureichen.
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