916.310TZVFederal Council Ordinance01.01.2026Originalquelle
Der Status einer Rasse gilt als kritisch, wenn der Gefährdungsindex für die Rasse im Monitoringsystem für Nutztiere in der Schweiz (Genmon) kleiner oder gleich 0,5 ist.
** Der Status einer Rasse gilt als gefährdet, wenn der Gefährdungsindex für die Rasse im Genmon grösser als 0,5 und kleiner oder gleich 0,7 ist.
Das BLW legt alle vier Jahre am 1. Januar, erstmals im Jahr 2028, für die nachfolgende Referenzperiode den Status der Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status fest.
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