916.310TZVFederal Council Ordinance01.01.2026Originalquelle
Anträge um Finanzhilfen müssen bei der betreffenden anerkannten Zuchtorganisation eingereicht werden.
Der Antrag muss einmalig in jener Referenzperiode eingereicht werden, ab dem die oder der Beitragsberechtigte Finanzhilfen erhalten möchte.
Die anerkannte Zuchtorganisation:
überprüft die Beitragsberechtigung;
reicht beim BLW das Gesuch um Finanzhilfen im Namen aller Beitragsberechtigter ein; dazu reicht sie eine Liste der männlichen und der weiblichen Elterntiere oder der Königinnen und Drohnenköniginnen ein, für die in der betreffenden Referenzperiode Finanzhilfen auszurichten sind.
Pro Tier darf innerhalb einer Referenzperiode nur eine Finanzhilfe beantragt werden.
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