Die Zuchtorganisation, die Daten über Zuchtmerkmale zur Verfügung stellt:
- muss mit der Datenempfängerin die Rechte an der Nutzung der aus den Daten gewonnenen Erkenntnisse vereinbaren;
- behält die uneingeschränkten Rechte an der Nutzung der zur Verfügung gestellten Daten;
- kann der Datenempfängerin eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Datenaufbereitung in Rechnung stellen.