916.310TZVFederal Council Ordinance01.01.2026Originalquelle
Das Gesuch um Anerkennung als Zuchtorganisation oder als Zuchtunternehmen ist auf dem dafür vorgesehenen Formular mit allen notwendigen Unterlagen beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) einzureichen.
Die Anerkennung erfolgt unbefristet.
Zuchtorganisationen für Equiden, die Equidenpässe ausstellen möchten, müssen zusätzlich zum Gesuch um Anerkennung als Zuchtorganisation ein Gesuch um Anerkennung als Stelle für die Passausstellung nach Artikel 15dbisAbsatz 4 TSV1einreichen.