916.401TSVFederal Council Ordinance01.09.1995Originalquelle
Alle Schweinebestände gelten als amtlich anerkannt frei von Aujeszkyscher Krankheit. Im Verdachts- oder Seuchenfall wird dem betroffenen Bestand die amtliche Anerkennung bis zur Aufhebung der Sperre suspendiert beziehungsweise entzogen.
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