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Art. 207

916.401TSVFederal Council Ordinance01.09.1995Originalquelle
  1. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für die Bekämpfung der Brucellose der Schweine infolge von Infektionen mitBrucella abortus ,B. melitensis undB. suis .
  2. Die Inkubationszeit beträgt 90 Tage.

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