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Art. 262

916.401TSVFederal Council Ordinance01.09.1995Originalquelle
  1. Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Bekämpfung der Infektiösen Laryngotracheitis (ILT) bei den Hühnern, Truthühnern und Fasanen.
  2. ILT liegt vor, wenn:
    1. die serologische Untersuchung einen positiven Befund ergeben hat; oder
    2. das ILT-Virus (Herpesvirus ) nachgewiesen wurde.
  3. Die Inkubationszeit beträgt 21 Tage.

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