Zurück zum Gesetz

Art. 80

916.401TSVFederal Council Ordinance01.09.1995Originalquelle
  1. Als nationale Referenz- und Untersuchungslaboratorien für die Diagnostik hochansteckender Tierseuchen, mit Ausnahme der Seuchen der Wassertiere, sind zuständig:
    1. das IVI für viral bedingte Tierseuchen;
    2. das Zentrum für Zoonosen, bakterielle Tierkrankheiten und Antibiotikaresistenz für bakteriell bedingte Tierseuchen.
  2. Sie sind befugt, Untersuchungen in anderen Laboratorien durchführen zu lassen.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.