916.443.10EDAV-DSFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Beim Transport von Tierprodukten muss der in der Gesundheitsbescheinigung angegebene Temperaturbereich während der gesamten Transportdauer eingehalten werden.
In Fahrzeugen und in Lagerräumen muss die Innentemperatur dem angegebenen Temperaturbereich entsprechen.
In Flugzeugen ist mit technischen Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Sendung im angegebenen Temperaturbereich gehalten und die Kühlkette nicht unterbrochen wird.
Sendungen, für die die Gesundheitsbescheinigung einen Transport bei Umgebungstemperatur vorsieht, dürfen auch gekühlt gelagert oder transportiert werden.
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