Meldet die für eine Grenzkontrollstelle zuständige Behörde der EU, Islands oder Norwegens oder Nordirlands dem grenztierärztlichen Dienst in der Schweiz, dass eine Durchfuhrsendung nach Drittstaaten das Einfuhrgebiet direkt in diesen Drittstaat verlassen wird, so bestätigt der grenztierärztliche Dienst die erfolgte Durchfuhr.
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