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Art. 37b

921.01WaVFederal Council Ordinance01.01.1993Originalquelle

(Art. 34a WaG)

  1. Absatz und Verwertung von nachhaltig produziertem Holz werden ausschliesslich im vorwettbewerblichen und überbetrieblichen Bereich gefördert.
  2. Unterstützt werden können insbesondere innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die im Sinne einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung die Datengrundlagen, die Absatz- und Verwertungsmöglichkeiten oder die Ressourceneffizienz verbessern, sowie die Öffentlichkeitsarbeit.
  3. Ergebnisse und Erkenntnisse, die im Zusammenhang mit unterstützten Tätigkeiten stehen, sind dem BAFU auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

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