Das BBL bezeichnet die Stellen, die befugt sind, Aufgaben einer unabhängigen Drittperson zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit gemäss diesem Gesetz wahrzunehmen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) notifiziert die bezeichneten Stellen gemäss den Bestimmungen des Abkommens vom 21. Juni 19991zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen.
Die Bezeichnung setzt voraus, dass die betreffende Stelle gemäss den geltenden Bestimmungen des Bundes über die Akkreditierung akkreditiert ist.
Der Bundesrat bestimmt:
welche Anforderungen die bezeichneten Stellen zu erfüllen haben;
nach welchen Verfahren die Stellen zu bezeichnen und zu notifizieren sind;
wie die bezeichneten Stellen ihre Aufgaben zu erfüllen haben; und
wie die bezeichneten Stellen sich untereinander und mit den zuständigen europäischen Gremien koordinieren.