Das BBL stellt die Einhaltung der Voraussetzungen für die Bezeichnung der Stellen nach Artikel 15 fest; es überwacht die Einhaltung dieser Voraussetzungen.
Es gewährleistet durch seine Organisation und Arbeitsweise, dass:
es über das notwendige fachkundige Personal zur Erfüllung der Bezeichnungsaufgaben verfügt;
bei der Ausübung der Bezeichnungstätigkeit Objektivität und Unparteilichkeit gewahrt werden; und
es zu keinen Interessenkonflikten mit den Stellen kommt.
Das BBL bietet keine Dienstleistungen an, die von den Stellen angeboten werden.
Es stellt die Vertraulichkeit der erlangten Informationen sicher.
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