die Leistungsklassen in Bezug auf die wesentlichen Merkmale eines Bauprodukts;
die Voraussetzungen, unter denen anzunehmen ist, dass ein Bauprodukt ohne Prüfungen oder ohne weitere Prüfungen einer bestimmten Leistungsstufe oder -klasse angehört.
Soweit nach Absatz 1 Klassifizierungssysteme festgelegt sind, können die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen die in der Schweiz anwendbaren Schwellenwerte oder Leistungsklassen, die Bauprodukte in Bezug auf ihre wesentlichen Merkmale erfüllen müssen, nur in Übereinstimmung mit diesen Klassifizierungssystemen festlegen.
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