(Art. 8 Abs. 1 Bst. a Ziff. 3 BGS) Beantragt die Gesuchstellerin eine Erweiterung der Konzession um das Recht, Spiele online durchzuführen, so prüft die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit separat für das Online-Angebot und das landbasierte Angebot.
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