935.511VGSFederal Council Ordinance01.01.2019Originalquelle
Die Spielbank oder die Veranstalterin von Grossspielen regelt in ihrem Sicherheitskonzept, wie sie Personen, die durch Täuschung oder auf andere Weise den Spielbetrieb beeinträchtigen, vom Spiel ausschliesst.
Sie kann zu diesem Zweck ein Register dieser Personen führen und die darin enthaltenen Informationen mit anderen Spielbanken oder Veranstalterinnen von Grossspielen austauschen.
Die Daten in diesem Register werden vier Jahre nach deren Erfassung gelöscht.
Jede Person, die in diesem Register eingetragen wird, wird darüber informiert und kann ihren Eintrag bei der Spielbank oder Veranstalterin von Grossspielen bestreiten.
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