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Art. 45

941.411SprstVFederal Council Ordinance01.02.2001Originalquelle
  1. Wer einen Erwerbsschein für Sprengmittel erhalten will, hat die in Anhang 4 vorgesehenen Angaben zu machen und mit seiner Unterschrift zu bestätigen.1Das Gesuch um einen Erwerbsschein ist bei der vom Kanton bezeichneten Behörde einzureichen.
  2. Der Erwerbsschein enthält alle für seine Erteilung erforderlichen Angaben.
  3. Der Erwerbsschein ist ein Jahr gültig.

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 12. Mai 2010, in Kraft seit 1. Juli 2010 (AS 2010 2229).

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