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Art. 46

941.411SprstVFederal Council Ordinance01.02.2001Originalquelle
  1. Kleinverbraucher ist, wer in drei Monaten höchstens 25 kg Sprengstoff und 100 Sprengkapseln oder Sprengzünder bezieht. Er muss die Sprengmittel vorschriftsgemäss aufbewahren können.
  2. Im Erwerbsschein werden ihm die voraussichtlich benötigten Sprengmittel, höchstens aber die Menge nach Absatz 1 bewilligt.
  3. Der Erwerbsschein für Kleinverbraucher ist drei Monate gültig.

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