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Art. 63

941.411SprstVFederal Council Ordinance01.02.2001Originalquelle
  1. Die Trägerschaften reichen die Ausbildungs- und die Prüfungsreglemente dem SBFI zur Genehmigung ein.
  2. Entspricht das Reglement den Vorschriften, so gibt das SBFI dessen Einreichung im Bundesblatt bekannt.
  3. Gegen das Reglement kann innerhalb von 30 Tagen ab der Bekanntgabe schriftlich beim SBFI Einsprache erhoben werden.

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