941.411SprstVFederal Council Ordinance01.02.2001Originalquelle
Die Fachausschüsse sind Ad-hoc-Organe und beraten das SBFI insbesondere in folgenden Bereichen:1
Koordinierung von Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften;
Prüfung der Ausbildungs- und Prüfungsunterlagen;
Festlegung der besonderen Sprengarbeiten und der Schadenrisikobereiche sowie deren Regelung;
Zuordnung der Sprengarbeiten und der pyrotechnischen Gegenstände zu den einzelnen Berechtigungen;
Anerkennung von Ausweisen.
Das SBFI entscheidet je nach Aufgabe und Sachgebiet über die Einberufung und Zusammensetzung eines Fachausschusses. Es führt den Vorsitz sowie das Sekretariat.2
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 12. Mai 2010, in Kraft seit 1. Juli 2010 (AS 2010 2229). ↩
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 12. Mai 2010, in Kraft seit 1. Juli 2010 (AS 2010 2229). ↩
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