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Art. 85

941.411SprstVFederal Council Ordinance01.02.2001Originalquelle

Auf Bau- und andern Verwendungsstellen dürfen die Vorräte einen Monatsbedarf nicht übersteigen. Höhere Mengen können für Grossprojekte oder bei gefährdeten Nachschubwegen (z. B. im Winter) bewilligt werden.

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