Fedpol betreibt zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz ein Informationssystem. Es darf in diesem System Personendaten, einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten, bearbeiten.
Bei der Bearbeitung von Gesuchen um Erwerbs- und Ausnahmebewilligungen, der Überprüfung dieser Bewilligungen und der Bearbeitung von Verdachtsmeldungen prüft fedpol, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Vorläuferstoffe für strafbare Handlungen gegen Leib und Leben von Personen oder gegen Sachen verwendet werden könnten. Es ist berechtigt, hierzu die Informationen nach Artikel 22 untereinander zu vergleichen.
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