Das Informationssystem enthält die folgenden Informationen:
- die Daten aus der Erfassung der Abgabe, der Einfuhr und der Ausfuhr von Vorläuferstoffen nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben b und c;
- die Gesuche um Erwerbs- und Ausnahmebewilligungen sowie die Informationen über erteilte, verweigerte und entzogene Bewilligungen und über die Umstände, die zur Verweigerung oder zum Entzug einer Bewilligung geführt haben;
- Informationen über eingegangene Verdachtsmeldungen und über die Umstände, die zu einer solchen Meldung geführt haben;
- Informationen über Massnahmen, die im Fall von verdächtigen Vorkommnissen ergriffen worden sind;
- die aus der Informationsbeschaffung nach den Artikeln 18, 19 und 29 abgeleiteten Erkenntnisse, soweit sie für die Aufgabenerfüllung nach diesem Gesetz relevant sind;
- Strafurteile und -entscheide, die gestützt auf die Artikel 224–226 StGB1, das SprstG2oder das vorliegende Gesetz ergangen sind, sowie Informationen über Ereignisse in Zusammenhang mit Chemikalien und explosionsfähigen Stoffen;
- Verfügungen, die gestützt auf dieses Gesetz ergangen sind;
- Fachinformationen im Zusammenhang mit Vorläuferstoffen und deren missbräuchlicher Verwendung;
- statistische Informationen.