Fedpol erhebt für den Erlass von Verfügungen und die Erteilung von Erwerbs- und Ausnahmebewilligungen Gebühren.
Für die Durchführung von Kontrollen bei Verkaufsstellen werden keine Gebühren erhoben. Hat eine Kontrolle zu einer Beanstandung geführt, so können fedpol und die Kantone Gebühren erheben. In diesem Fall kann auch für eine allfällige Nachkontrolle eine Gebühr erhoben werden.
Werden Vorläuferstoffe oder explosionsfähige Stoffe eingezogen, so kann für die Lagerung und die Entsorgung der Stoffe eine Gebühr erhoben werden.
Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.
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