Wer sich eine Erwerbs- oder Ausnahmebewilligung erschleicht, indem sie oder er falsche Angaben macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.
In leichten Fällen ist die Strafe Busse. Die zuständige Behörde kann von einer Strafverfolgung, einer Überweisung an das Gericht oder einer Bestrafung absehen. Sie kann eine Verwarnung aussprechen.
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