Fedpol kann während der Gültigkeitsdauer der Erwerbsbewilligung periodisch überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung nach wie vor erfüllt sind. Wird die Abgabe, die Einfuhr oder die Ausfuhr eines Vorläuferstoffs im Informationssystem nach Artikel 21 erfasst, so kann es aus diesem Anlass ebenfalls eine Überprüfung vornehmen.
Sind die Voraussetzungen nach Artikel 7 nicht mehr erfüllt, so entzieht fedpol die Erwerbsbewilligung. Es kann Vorläuferstoffe, die gestützt auf die entzogene Erwerbsbewilligung erworben worden sind, einziehen.
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