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Art. 23
Art. 22
Art. 24
Art. 23
942.20
PüG
Federal Act
01.07.1986
Originalquelle
Wer vorsätzlich:
eine verfügte Preissenkung nicht vornimmt,
trotz Untersagung einen Preis erhöht oder
einvernehmlich geregelte Preise überschreitet,
wird mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft. 2. Der Versuch ist strafbar.
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PüG · Preisüberwachungsgesetz
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