Jede anerkannte Anbieterin von Zertifizierungsdiensten stellt sicher, dass die Gültigkeit aller geregelten Zertifikate, die sie ausgestellt hat, mit einem gebräuchlichen Verfahren jederzeit zuverlässig überprüft werden kann.
Sie kann zudem einen Verzeichnisdienst anbieten, über den jedermann die von ihr ausgestellten geregelten Zertifikate suchen und abrufen kann. In dieses Verzeichnis wird ein Zertifikat nur auf Verlangen des Inhabers beziehungsweise der Inhaberin eingetragen.
Abfragen der öffentlichen Hand sind unentgeltlich.
Der Bundesrat bestimmt die Mindestdauer, während der die Überprüfung von nicht mehr gültigen geregelten Zertifikaten möglich bleiben muss.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.