Die anerkannten Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten und die von ihnen beauftragten Registrierungsstellen dürfen nur diejenigen Personendaten bearbeiten, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Sie dürfen mit diesen Daten keinen Handel treiben.
Im Übrigen gilt die Datenschutzgesetzgebung.
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