946.202.1GKVFederal Council Ordinance01.07.2016Originalquelle
Ergänzend zu den Begriffsbestimmungen in Artikel 3 GKG bedeuten in dieser Verordnung:
ABC-Waffen : nukleare Sprengkörper, biologische und chemische Waffen sowie deren Trägersysteme;
Partnerstaat: Staat, der sich an völkerrechtlich nicht verbindlichen internationalen Kontrollmassnahmen beteiligt, die von der Schweiz unterstützt werden.
Weitere Begriffe sind in Anhang 1 umschrieben.
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