Um das reibungslose Funktionieren des Geldmarktes zu erleichtern, müssen die Banken Mindestreserven unterhalten.
Die Nationalbank kann durch Verordnung Emittenten von elektronischem Geld sowie weitere Emittenten von Zahlungsmitteln der Mindestreservepflicht unterstellen, wenn deren Tätigkeit die Umsetzung der Geldpolitik erheblich zu beeinträchtigen droht.
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