Sind die Aktien der Nationalbank an einer schweizerischen Börse kotiert, so berücksichtigen die zuständigen Organe bei der Anwendung der Kotierungsbestimmungen, namentlich der Bestimmungen über Inhalt und Häufigkeit der finanziellen Berichterstattung und über die Ad-hoc-Publizität, die besondere Natur der Nationalbank.
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